Die Pflegepreise im Überblick

Je nach Pflegegrad und Unterbringung des pflegebedürftigen Bewohners werden entsprechende Entgelte berechnet. Bei gesetzlich krankenversicherten Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgt, nach Einstufung in einen Pflegegrad, die Abrechnung der gesetzlich geregelten Zuschüsse direkt mit der Pflegekasse durch das Parkwohnstift Bad Kissingen.

 

Tagessätze für vollstationäre Pflege

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer 1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer 1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer
Pflege / Betreuung 46,00 68,00 84,17
Unterkunft / Verpflegung* 25,11 25,11 25,11
Investitions­­kosten 38,47 10,66 38,47 10,66 38,47 10,66
Ausbildungs­­zuschlag 0,10 0,10 0,10
Ausbildungsumlage 2,90 2,90 2,90
Tagessatz gesamt 112,58 84,77 134,58 106,77 150,75 122,94
Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer 1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer
Pflege / Betreuung 101,04 108,60
Unterkunft / Verpflegung* 25,11 25,11
Investitions­­kosten 38,47 10,66 38,47 10,66
Ausbildungs­­zuschlag 0,10 0,10
Ausbildungsumlage 2,90 2,90
Tagessatz gesamt 167,62 139,81 175,18 147,37

Alle Preise in Euro. Gültig ab 01.03.2023. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
* Der Betrag von 25,11 € setzt sich zusammen aus 11,44 € für Unterkunft und 13,67 € für Verpflegung.

Monatliche Kosten für vollstationäre Pflege

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer 1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer 1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer
Gesamtentgelt im Monat (30,42 Tage) 3.424,68 2.578,70 4.093,92 3.247,94 4.585,82 3.739,83
Zuschuss der Pflegekasse 125,00 770,00 1.262,00
Bewohneranteil monatlich (30,42 Tage) 3.299,68 2.453,70 3.323,92 2.477,94 3.323,82 2.477,83
Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer 1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer
Gesamtentgelt im Monat (30,42 Tage) 5.099,00 4.253,02 5.328,98 4.483,00
Zuschuss der Pflegekasse 1.775,00 2.005,00
Bewohneranteil monatlich (30,42 Tage) 3.324,00 2.478,02 3.323,98 2.478,00

Alle Preise in Euro. Gültig ab 01.03.2023. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Tagessätze für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die allgemeine Pflegeleistung und der Ausbildungszuschlag wird bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege für die Pflegegrade 2-5 von der Pflegekasse übernommen. Als Eigenanteil müssen die Grundpauschale für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten getragen werden.

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2-5
1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer 1-Bett-Zimmer 2-Bett-Zimmer
Tagessatz gesamt 112,58 84,77 154,71 126,90
Zuschuss der Pflegekasse* 91,13
Bewohneranteil 112,58 84,77 63,58 35,77
Pflegekassenanteil längstens pro Jahr KZP 19 Tage
VHP 17 Tage

Alle Preise in Euro. Gültig ab 01.03.2023. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
* Die maximale Zuzahlung der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege beträgt bei den Pflegegraden 2-5 pro Jahr jeweils 1.774,00 €.
Bei der Verhinderungspflege beträgt die maximale Zuzahlung bei den Pflegegraden 2-5 pro Jahr jeweils 1.612,00 €.
Insgesamt steht ein max. Betrag von 3.386,00 € zur Verfügung.

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